Bayrische Soforthilfe für KünstlerInnen: Die Anträge sind da
#Bayern, #Corona
Antragsberechtigt sind:
Menschen mit Hauptwohnsitz Bayern, die in der KSK versichert sind ODER nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Arbeit verdienen. Es kann verschiedene Gründe geben, warum jemand nicht in der KSK ist, wenn er oder sie aber deren Kriterien erfüllen würde, hat er/sie trotzdem ein Anrecht auf die Soforthilfe. Zu den unterstützten Berufsfeldern gehören aber nicht nur die “klassisch künstlerischen” (AutorIn, SängerIn, TänzerIn, MusikerIn, etc.), sondern auch die im Kontext, also z.B. Kameramänner und -frauen, GrafikdesignerInnen, TechnikerInnen und auch freie JournalistInnen.
Wer nachweisen kann, dass wegen der Corona-Ausfälle der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann, erhält drei Mal bis zu 1.000 Euro monatlich. Der Leistungszeitraum beginnt frühestens im Monat, in dem der Antrag gestellt wird, kann also noch Mai beinhalten.
Zum Antrag geht’s hier: www.kuenstlerhilfe-corona.bayern
#Bayern, #Corona